Freitag, 13. Januar 2012

Gericht: Telekom klagt erfolgreich gegen Sperranordnung der Bezirksregierung Duesseldorf

Wenn man als Internet-Nutzer auf einmal bestimmte Internet-Seiten nicht mehr aufrufen kann, dann muss dieses nicht immer an eine schlechte Verbindung liegen. In seltenen Fällen ist die Online-Seite vom Provider über DNS-Einträge einfach gesperrt. So ist dieses nun auch bei den Telekom passiert, allerdings gab es dabei eine Anweisung von der Bezirksregierung Düsseldorf.

Gegen diese Anordnung ist nun die deutsche Telekom erfolgreich vor Gericht vorgegangen. Damit ist die Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf gegen die Telekom, den Zugang zum Online-Angebot zweier großer Sportwettenanbieter mit Sitz im Ausland zu sperren, rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln mit dem gestrigen Urteil. ...mehr http://www.telefontarifrechner.de/Gericht:-Telekom-klagt-erfolgreich-gegen-Sperranordnung-der-Bezirksregierung-Duesseldorf-news12044.html

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