Montag, 7. Mai 2012

Gericht: Preisansagepflicht bei Call-by-Call gestoppt --Handlung nicht schluessig

Die Preisansagepficht im Telekommunikationsgesetzt sollte am dem 1.März diesen Jahres die Call-by-Call Anbietern dazu verpflichten, immer eine kostenlose Tarifansage vor den Gespräche zu schalten. Damit sollten die Verbraucher vor den mitunter abenteuerlichen Preiserhöhungsspielereien von einigen Anbietern geschützt werden.

Leider wurde die Einführung der neuen Preisansagepflicht zu Beginn durch die Neuwahl des Bundespräsidenten behindert, welcher erst seine Unterschrift unter dem neuen Telekommunikationsgesetz muss. Nun stoppt das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Eilentscheidung die Preisansagepflicht. ...mehr http://www.telefontarifrechner.de/Gericht:-Preisansagepflicht-bei-Call-by-Call-gestoppt---Handlung-nicht-schluessig-news12382.html

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