Mit der Veröffentlichung des neuen Telekommunikationsgesetzes im Bundesanzeiger sind nun auch neue Regeln zum Wohle des Verbrauchers in Kraft getreten.
Damit wird zum Beispiel beim Anbieterwechsel des Telefon- und Internet-Anschluss der Anschluss nur noch an einem Kalendertag unterbrochen
sein. Auch eine Mitnahme der Telefonnummer muss möglich sein, sie muss innerhalb eines Tages wieder freigeschaltet werden. Im Mobilfunk kann die Rufnummer schon vor Ablauf des Vertrages zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden ...mehr http://www.telefontarifrechner.de/Neue-Telekommunikationsregeln-gelten---DSL-Wechsel-an-einem-Tag-news12391.html
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