Donnerstag, 30. August 2012

Stromkunde soll f�r Fehler Dritter bis zu 9 Euro im Jahr zahlen

Der Trend hin zu Strompreiserh�hungen h�lt auch dieses Jahr erbarmungslos an. Dabei waren bislang die EEG Umlagen die Hauptgr�nde f�r die Versorger eine Strompreiserh�hung zu rechtfertigen, nun gibt die Bundesregierung weiteres Erh�hungspotential durch eine undurchsichtige Haftungsregelung, wof�r der Stromkunde zahlen soll, wenn Windparkanlagen nicht funktionieren. Was mehr als verfassungsm��ig bedenklich ist, keine Stromlieferung aber trotzdem Bezahlung durch den Verbraucher, will das Bundesministeriums f�r Wirtschaft und Technologie und das Bundesministeriums f�r Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Rahmen einer Offshore-Haftungsregelung und Einf�hrung ...mehr

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