Seit dem letzten Jahr sind die Rechte der Verbraucher bei den DSL Veträgern nochmals gestärkt worden. Das in der Vergangenheit die DSL Provider durchaus die eigenen Kunden schickaniert haben, zeigt mal wieder ein aktuelles Urteil vom Bundesgerichtsurteil. Der DSL Kunde war über seine Rufnummer nach einem DSL Wechsel nicht mehr aus allen Netzen aufgrund eines Routingfehlers erreichbar. Daher kam es selbstverständlich zu einer fristlosen Kündigung, nachdem auch Nachversserungsversuche beim neuen Anbieter gescheitert waren. ...mehr
http://www.telefontarifrechner.de/BGH:-Fehlende-Rufnummernportierung-rechtfertigt-DSL-Kuendigung-news13397.html
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