Bei der Google Suche bekommt der Anwender bei der Eingabe des Suchwortes entsprechende Wortvorschläge, welche aufgrund der Popularität durch einen Algorithmus festgelegt werden. Dabei kann es dann auch nach einer Personensuche zu negativen Wortergänzungen kommen, die mitunter die Persönlichkeitsrechte verletzen, dieses gilt dann auch für die Firmen. Nun hatte eine Firma sich gegen die automatischen Suchvorschläge unter der Internetadresse "www.google.de" gewährt, und Unterlassungs- und Geldentschädigungsansprüche geltend gemacht. Durch Eingabe von Suchbegriffen in die Suchmaschine der Beklagten können die Nutzer seit dem April 2009 über eine angezeigte Trefferliste auf von Dritten ins Internet eingestellte Inhalte ...mehr
http://www.telefontarifrechner.de/Bundesgerichtshof:-Google-Suche-ohne-persoenlichkeitsrechtsverletzende-Vorschlaege-news13530.htmlDienstag, 14. Mai 2013
Bundesgerichtshof: Google Suche ohne persönlichkeitsrechtsverletzende Vorschläge
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