Der Bundesrat hatte am Freitag ein Gesetz zur Weitergabe von Kommunikationsdaten durchgewunken. Zuvor wurden die neuen gesetzlichen Regelungen im Bundestag zugestimmt. Damit erhalten künftig Polizei und Geheimdienste leichteren Zugang zu den Kundendaten bei den Telekommunikationsanbietern und Providern. Es werden Daten wie Telefonnummern, Anschrift, IP-Adresse, Smartphone-PINs und E-Mail-Passwörter herausgeben. Verbindungsdaten werden dabei nicht herausgegeben. Die Kritiker halten das neue Gesetz allerdings für verfassungswidrig. ...mehr
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