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BGH Urteil: Bei Urheberrechtsverstössen muss Youtube nur Postanschrift rausgeben
11.12.20 Bei einer Urheberrechtsverletzung wollte der Rechteinhaben von Youtube bzw. Google neben der Postanschrift auch die E-Mail Adresse und Telefonnummer. Dieses muss man als Portalbetreiber nicht herausgeben, so zulezt das Urteil vom europäischen Gerichtshof, vom 9 Juli 2020. Nun hat sich ...mehr
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