03.02.22 Seit dem 1.Dezember 2021 gilt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) auch mit neuen Regeln zur Grundversorgung. Ein Internetzugang, der diese Anforderungen erfüllt, ermöglicht nach einem veröffentlichten Gutachten die Nutzung aller für die Grundversorgung wesentlichen Internetdienste. Diese Verordnung wird allerdings von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisiert, da die genannten Zahlen der Bundesnetzagentur zur Mindestbandbreite für die Breitband-Grundversorgung laut Bundesverband zu gering sind.
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