Mittwoch, 23. März 2022

Verbraucherzentrale: Verbrfaucherschützer kritisieren Kundenärger im Handyladen

  • 23.03.22 Wenn es um den Handyvertrag geht, nutzen viele Kunden auch einen Handyladen. Dort gilt allerdings nicht das Fernabgesetz, so dass man dort keinen Widerruf innerhalb von 14 Tagen machen kann. Um so wichtiger ist es, dass man vor dem Abschluss eines Vertrags eine Vertragszusammenfassung digital oder auf Papier ausgehändigt bekommt. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW zeigte nun, dass dies kaum klappt.

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