Das Bundesverfassungsurteil vom März 2010 hat in Deutschland festgestellt, dass die damalige Regelung für die Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig ist. Es gab dann im Bundestag viele erneute Versuche eine neue Vorratsdatenspeicherung durchzusetzten. Aber bislang gab es keinen Konsens bei den Politikern. Nun droht die EU-Kommission Deutschland und hat eine Frist von zwei Monaten
gesetzt, um die EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.
Die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten schreibt Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern zwingend vor, Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern. Die EU-Kommission sieht durch die Verzögerung negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt für ...mehr http://www.telefontarifrechner.de/EU-Kommission-setzt-Frist-fuer-Vorratsdatenspeicherung-news11810.html
Freitag, 28. Oktober 2011
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