Die Verbraucherzentrale hat sich nun genauer das Kleingedruckte bei der VDSL Werbung der Telekom angeschaut. Dabei wurde die Geschwindigkeit ab einem VDSL Datenvolumen ab 100 GB gedrosselt. Für den VDSL Kunden kam dieses überraschend, da dieses leider nur im Kleingedruckten bei der Telekom im Internet stand.
Die Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat daraufhin Klage beim Landgericht Bonn eingereicht und Recht bekommen. Die Deutsche Telekom darf nun im Internet nicht mehr mit Aussagen über hohe Übertragungsraten beim VDSl Anschluss werben, ohne deutlich auf die Drosselung der Geschwindigkeit bei hohem Datentransfer hinzuweisen.
Die Telekom hat in der Vergangenheit mit Geschwindigkeitsversprechen beim VDSL ...mehr http://www.telefontarifrechner.de/Verbraucherzentrale:-Telekom-darf-keine-irrefuehrende-Werbung-bei-VDSL-betreiben-news11802.html
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