Die Richter haben in der Regel keine grosse Affinität zu den modernen Technologien. Aber sogar bei den Richtern ist bekannt, dass VoIP Nutzung nicht identisch mit der Call-by-Call Nutzung ist. Sie gehen sogar noch weiter, und gehen davon aus, dass der Verbraucher nicht versucht, über VoIP Anbieter Call-by-Call Einwahlnummern anzuwählen.
Als Hintergrund des Rechtsstreites diente die Forderung der deutschen Telekom gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen easybell, bei seinen VoIP Angeboten darauf hinzuweisen, dass keine Nutzung von Call-by-Call möglich sei.
Zuvor unterlag die Telekom schon beim Landgericht München. Das OLG München bestätigte ...mehr http://www.telefontarifrechner.de/Gericht:-VoIP-ist-nicht-Call-by-Call---Telekom-verliert-Rechtsstreit-news11737.html
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