Der Telekommunikationsanbieter Telefonica, bekannt durch die Marke O2, hat einem Kunden einfach den Telefonanschluss gesperrt, obwohl der Kunde einen zweifelhaften Betrag auf seine Telefonrechnung nur nicht zahlen wollte.
Damit ging der Kunde dann zur Verbraucherzentrale Hamburg, diese teilte die
Meinung des Kunden und wurde vom Gericht eine einstweilige gerichtliche Verfügung gegen den Telefonanbieter Telefonica erlassen. Eine Telefongesellschaft darf Kunden nicht das Telefon sperren, wenn diese die Bezahlung eines Teils der Telefonrechnung verweigern, weil sie sie für unberechtigt halten. hat das Landgericht München I auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden. ...mehr http://www.telefontarifrechner.de/Gericht:-Telefonica-darf-zahlungsunwilligen-Kunden-nicht-den-Anschluss-sperren-news11875.html
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