Mittwoch, 28. Juni 2017
Bundesnetzagentur: Vorratsdatenspeicherung abgeschaltet --Telefonanbieter müssen nicht speichern
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte schon im letzten Dezember die Vorratsdatenspeicherung kritisiert, nun gibt es im Rahmen einer Eilverfügung durch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen nicht die Verpflichtung für Internetzugangsdiensteanbieter, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens die Telekommunikationsverkehrsdaten zu speichern. Daher hat die Bundesnetzagentur nun reagiert und die Aussetzung der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für Provider und Telefon-Anbieter festgesetzt. Immerhin sollten am dem 1. Juli Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden entsprechende Daten zu speichern. ...mehr #Vorratsdatenspeicherung #Bundesnetzagentur #Internet #Telefon
https://telefontarifrechner.de/news18984.html
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