Vor 2 Wochen hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf den Missstand bei den Mobilfunkprovidern hingewiesen, dass Verbindungsdaten unnötig lange gespeichert werden, und damit gegen das Bundesverfassungsurteil vom März 2010 verstossen. Der Bundesdatenschützer Peter Schaar hingegen betonte das Recht der Anbieter, Verbindungsdaten bis zu 6 Monate lang für Abrechnungszwecke zu speichern.
Als Grundlage des Vorwurfes war der "Leitfaden zum Datenzugriff" der Generalstaatsanwaltschaft München vom Juni 2011. Nach Paragraf 97 des Telekommunikationsgesetzes haben Anbieter für die Abrechnung nicht erforderliche Daten unverzüglich zu löschen. Tatsächlich aber protokollieren Telekommunikationsanbieter bis zu sechs Monate lang, von wem ihre Kunden ...mehr http://www.telefontarifrechner.de/Datenschuetzer-zeigen-6-Mobilfunkprovider-wegen-Datenschutzverletzung-an-news11708.html
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