Das Bundesverfassungsurteil vom März 2010 hat festgestellt, dass es keine Vorratsdatenspeicherung von 6 Monaten in Deutschland gegen darf. Das Urteil hat aber auch gegen die derzeitige EU-Regelung verstossen. Damit sind die Politiker weiterhin bestrebt eine verdachtlose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einzuführen, obwohl die Hürden durch das Bundesverfassungsgericht nahezu unüberwindbar sind.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat sich dabei des Themas ausführlich angenommen und Stimmen für eine Petition gesammelt, damit diese im Bundestag Gehör findet. Seit gestern ist nun die geforderte Mindesstimmenanzahl von 50.000 bei der Online-Petition ...mehr http://www.telefontarifrechner.de/Petition-gegen-Vorratsdatenspeicherung-erreicht-50.000-Stimmen---Vorlage-nun-beim-Bundestag-news11681.html
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