Apple hatte beim Landgericht Düsseldorf versucht im Rahmen einens Eilantrages den europaweiten Verkauf von Samsung Tablet Pcs, dem Galaxy Tab 10.1 N, zu verbieten.
Nach der Prüfung ist das Langericht Düsseldorf zu dem Schluss gekommen, dass sich das im Design geänderte "Galaxy Tab 10.1 N" nunmehr hinreichend deutlich
von Apples eingetragenem europäischen Designrecht unterscheide, das die Gestaltung eines Tablet-PCs zeigt. Mithin falle es nicht in dessen Schutzbereich und es liege keine Schutzrechtsverletzung vor.
Aufgrund der vorgenommenen Designänderungen verstoße Samsung durch den Vertrieb des "Galaxy Tab 10.1 N" auch nicht gegen das Wettbewerbsrecht. ...mehr http://www.telefontarifrechner.de/Galaxy-Tab-10.1-N-darf-weiter-verkauft-werden---Apple-scheitert-mit-Verkaufsverbot-news12127.html
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