Die neue Datenschutzerklärung von Google fasst nun alle Online-Dienste zusammen. Dabei werden ab dem 1.März 2012 60 Datenschutzerklärungen der verschiedenen Online-Dienste zu einer einheitliche Datenschutzbestimmungen zusammengefasst. Allerdings ist diese neue Regelung nicht immer so von Vorteil, wie Stiftung Warentest nun mitteilt.
Als Kritikpunkt werden von den Testern die vagen Formulierungen angeführt, womit Google sich weitreichende Rechte einräumt, die nach deutschem Recht angreifbar sind.
Als Beispiel wird bei der neunseitigen Datenschutzerklärung moniert, dass es Google zukünftig möglich sein wird, eine umfassende Profilbildung zu ...mehr
Dienstag, 21. Februar 2012
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen