Bei der Bundeszentrale für Verbraucherschutz häufen sich die Klagen über Abmahnkosten von über 1000 Euro. Dabei sieht der Gesetzgeber eigentlich eine obere Schranke von 100 Euro vor. Diese wird aber von den Abmahnanwälten durch eine Gesetzeslücke ausgehebelt.
Daher fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband eine klare Regelung im Urheberrecht, zum Schutz der Verbraucher. Bei Verstößen darf die erste Abmahnung maximal 100 Euro für die Verbraucher bei privaten Handlungen betragen.
Die derzeitige Regelung enthält zu viele Schlupflöcher und kann die Abmahnindustrie nicht stoppen, so die Verbraucherzentrale Bundesverband. Dabei hatte die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger im Dezember 2011 angekündigt, bald einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. ...mehr http://www.telefontarifrechner.de/Verbraucherzentrale-will-Abmahnindustrie-in-die-Schranken-weisen-news12143.html
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