Die teuren Strompreise sind nach der Erhöhungen aufgrund der EEG Umlage für viele Verbraucher ein Ärgernis. Der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter ist daher leicht vollzogen. Allerdings kann man dann sich dann als Verbraucher vielleicht auch erneut ärgern, wenn eine versprochene Gutschrift ausbleibt. So geschehen bei Flexstrom. Flexstom liegt bei den Tarifrechnern auf den vordersten Plätzen, wenn die Gutschriften eingerechnet werden. Bleiben diese versprochenen Gutschriften aus, wäre ein Wechsel zu einem anderen Anbieter vielleicht doch günstiger gewesen. Nun hat die Verbraucherzentrale Berlin die gängige Praxis vor Gericht moniert und einen Erfolg gegen Flexstrom erzielt. ...mehr
http://www.tarifrechner.de/Gericht:-Verbraucherzentrale-siegt-gegen-Flexstrom---Bonus-muss-ausgezahlt-werden-newsenergie407.html
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen