Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu Entscheidung, welchen Preis der Kunde in einem Sonderkundenverhältnis für das entnommene Gas zu entrichten hat, wenn die im Vertrag enthaltene Preisanpassungsklausel unwirksam ist und der Kunde den Preiserhöhungen über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen hat.
Dabei geht es um Rückzahlungsansprüche eines Klägers. Die Beklagte erhöhte in der Vergangenheit wiederholt die Arbeitspreise, mit welchen der Gasverbrauch abgerechnet wird, auf der Grundlage einer unwirksamen Preisanpassungsklausel. Der Kläger zahlte die geforderten erhöhten Entgelte, ohne den Preiserhöhungen zu widersprechen. Im Oktober 2008 wechselte er zu ...mehr http://www.tarifrechner.de/Gastarife:-BGH---Erdgas-Kunden-d%C3%BCrfen-Geld-f%C3%BCr-3-Jahre-zur%C3%BCckverlangen-newsenergie393.html
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