Das Landgericht Berlin hat über eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände zu entscheiden. Dabei ging es um die Freundeanfragen bei Facebook. Die Verbraucherschützer befanden die Anfragen an Freunde ohne Einwilligung einen Verstoss gegen den Datenschutz.
Dieses hat das Langericht Berlin dann auch so bestätigt. Es dürfen daher keine Freundschaftsanfragen ohne Einwilligung des kontaktierten Verbrauchers erfolgen. Damit ist vorerst die Versendung entsprechender Anfragen an Dritte und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung sowie die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln untersagt. ...mehr http://www.telefontarifrechner.de/Gericht-befindetet-Facebooks-Freundeanfragen-fuer-rechtswidrig-news12212.html
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