Oftmals haben die Prepaid Karten Nutzer noch ein Restguthaben auf ihren Prepaid-Karten, wenn zuvor der Vertrag gekündigt wurde. Dabei kann es dann schon mal vorkommen, dass der Prepaid Betreiber eine Auszahlungsgebühr verlangt.
Nun hat das Oberlandesgericht Schleswig gegen einen Prepaid-Anbieter
geurteilt, welcher in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Gebühr für die Auszahlung von Restguthaben bei der Beendigung eines Prepaid-Mobilfunkvertrages verlangen darf. Geklagt hatten der Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen den Mobilfunkanbieter.
Bei der Auszahlung von Guthaben wurden 6 Euro für die Auszahlung des ...mehr http://www.telefontarifrechner.de/Gericht:-Rueckzahlungsgebuehr-bei-Prepaid-Vertraegen-ist-unwirksam-news12276.html
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen