Das neue Energiewirtschaftsgesetz ist ab dem 4. August 2011 gültig und schreibt ab dem 1.April 2012 kürzere Wechselfristen beim Stromwechsel vor. Auch wird es dann möglich sein, innerhalb eines Monats zu wechseln und nicht immer erst zum ersten eines Monats.
In der Vergangenheit sind dabei Kundenbeschwerden bekannt geworden, wo Stromanbieter wie zum Beispiel Anbieter wie E.On Hanse die gesetzliche Wechselfristen von einem Monat bei Stromwechselkunden nicht beachtet haben. Bis zu 4 Monate sind uns mittlerweile schon bekannt. Die Bundesnetzagentur hat nun 3 Wochen vorgeschrieben, ohne wenn und aber. Ausreden wie Fehler in der EDV oder Überlastungen gelten dann nicht mehr. Die neuen Wechselfristen gelten ab dem 1. April 2012. ...mehr http://www.tarifrechner.de/Stromtarife:-3-Wochen-Wechselfrist-bei-den-Stromtarifen-ab-1.April-newsenergie392.html
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