Freitag, 11. Februar 2011

Gericht: Lockvogelangebote duerfen nicht schnell vergriffen sein

Wer kennt das nicht, da gibt es ein neues Prospekt von einem Discounter und man bemüht sich gleich am Vormittag im entsprechenden Geschäft dazu zu sein. Aber leider gibt es diese beworbene Ware dann nicht mehr. Damit ist der Ärger durch die vertane Zeit gross. In der Regel sollte man nach hinterlassen der Anschrift bei einer Nachlieferung Bescheid bekommen, aber bei
den Lebensmittel-Discounter ist selten ein Ansprechpartner vorhanden.

Nun hatte sich die Verbraucherzentrale NRW gegen Lidl vor Gericht gegen diese Lockvogelangebote gewährt, welche den Käufer ins Geschäft locken sollen, aber selten in grossen Mengen vorrätig sind. Diese Praxis hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) erneut einen Riegel vorgeschoben. Seit Mitte 2008 ...mehr http://ping.fm/kIyUC

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