Bei Facebook gibt es immer viel Kritik von seitens der Datenschützern. Der letzte Kritikpunkt war das Einfügen von Nutzern in das Adressbuch bei Facebook-Nutzern, ohne das Einverständnis der Nutzer. Nun hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar eine Änderung bewirkt.
Bei dem Einfügen der Nutzer wurden die Personen, deren Daten auf diese Weise gespeichert wer- den, nicht informiert. Die Betroffenen konnte damit nicht wissen, ob und wann Facebook ihre E-Mail- Adressen erhalten hat, noch welche Personen außer der Einladenden ihre Adressen an Facebook weiter gegeben haben.
In den letzten Monaten hatten sich besorgte Bürger an den Hamburger Datenschutzbeauftragten gewandt, de als Nichtnutzer von Facebook entsprechende Einladungen bekommen hatten. Sie waren darüber besorgt, dass Facebook nicht nur Einladungen im Namen der Nutzer des Netzwerks versandt hat, sondern ihnen dann auch Bilder von weiteren Personen zusandte.
In längeren Verhandlungen ist es gelungen, mit Facebook eine Vereinbarung zu erzielen, die in Zukunft das Freunde-Suchen Verfahren in vielen Punkten datenschutzkonform umgestaltet. Danach erhält der Nutzer künftig eine transparente Kontrolle über die von ihm importierten Adressen. Insbesondere wird er von Facebook auf seine besondere Verantwortung beim Importieren der Adressen und bei der Versendung der Einladungen hingewiesen.
Künftig erhalten die Nutzer zur eigenständigen Verwaltung der importieren Adressen ein Adressbuch, das den Nutzern die Speicherung und Löschung sowie die eigenständige Verwaltung der E-Mail-Kontake für den Zweck der individuellen Einladungen ermöglicht.
Zentraler Bestandteil der Vereinbarung ist der Schutz der Daten Dritter, also von Personen, die nicht Mitglied des Netzwerks sind. Hier gilt künftig, dass Facebook die E-Mail-Adressen nur für Zwecke der Freundsuche verwenden darf. Weitere eigene Zwecke für Facebook bleiben ebenso ausge- schlossen wie die Verwendung der Adressen zu anderen Zwecken der Nutzer.
Montag, 24. Januar 2011
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