Die Telekom baut ihre schnelle Breitbandverbindungen auch mit Hilfe des Glasfasernetzes aus. Damit doppelte Arbeiten und Kabelverlegungen vermieden werden, hat die Telekom sich gegenüber der Bundesnetzagentur verpflichtet, das Glaserfasernetz auch den Mitbewerbern anzubieten. Sollte dieses nicht geschehen oder sollte es Probleme bei den Kostenabrechnungen geben, hält
sich die Bundesnetzagentur die Möglichkeit offen, hier eine nachträgliche Regulierung, auch Ex-Post genannt, einzuführen.
Die Bundesnetzagentur will damit der Telekom weitere Planungsssicherheit bei ihrem Glasfasernetz geben und ohne eine Regulierung eingreifen. Die Wettbewerber haben die Gewissheit, dass sie weder überhöhte Preise noch technische Zugangshemmnisse befürchten müssen. Die Bundesnetzagentur steht bei Konflikten bereit, um Missbrauch zu verhindern und im Zweifelsfall faire Konditionen durchzusetzen.
Derzeit ist die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher für höhere Bandbreiten ist begrenzt. Marktuntersuchungen zeigen, dass die Schmerzgrenze relativ schnell erreicht wird. Die Konkurrenz der Kabelnetzbetreiber, die ihre Netze ebenfalls auf höhere Geschwindigkeiten aufrüsten, tut ein Übriges, um den Preissetzungsspielraum zu begrenzen.
Mittwoch, 26. Januar 2011
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