Die ersteigerten Mobilfunkfrequenzen werden von den Providern schon reichlich durch den neuerlichen Ausbau von Sendestation genutzt. Hinzu kommt nun von seiten der Bundesnetzagentur ein entgegenkommen bei der Nutzung von weiteren Frequenzen für den Breitbandausbau. Zumal es auch Kritik bei den Musik-Veranstaltern gibt, die auf Störungen bei den drahtlosen Mikrofonen
durch die neuerlichen Mobilfunkfrequenzen hinweisen.
Bei den zukünftigen Plänen will die Bundesnetzagentur einen wichtigen Beitrag zur weiteren aktiven Umsetzung der Breitbandstrategie der Bundesregierung leisten. Der aus Mitgliedern des Bundestages und der Landesregierungen zusammengesetzte Beirat unterstützt diesen von der Bundesnetzagentur eingeschlagenen Weg.
Die Bundesnetzagentur will für den Richtfunk neue Frequenzbereiche bereitstellen und bestehende Frequenzbereiche modifizieren, weil der Richtfunk beim weiteren Ausbau der Breitbandnetze eine wichtige Rolle spielt. Außerdem wird den professionellen drahtlosen Produktionsmitteln die Nutzung des Frequenzteilbereichs unterhalb 790 MHz ermöglicht. Die Veranstaltungsbranche kann mit ihren drahtlosen Mikrofonen dabei auf andere Frequenzen ausweichen, teilt die Bundesnetzagentur mit.
Die jetzt eingeleitete Aktualisierung dient dazu, den Frequenznutzungsplan an die im April 2010 novellierte Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung anzupassen, durch die Ergebnisse und Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2007 in nationales Recht umgesetzt wurden. Im Frühjahr 2011 ist dann die Beteiligung aller interessierten Kreise im Wege einer öffentlichen Anhörung geplant. Hierzu werden rechtzeitig Veröffentlichungen im Amtsblatt der Bundesnetzagentur und im Bundesanzeiger erfolgen.
Montag, 29. November 2010
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