Facebook ist der am grössten, wachsende Online-Dienst der letzten Jahre und kam mit seinem Datenkonsum und der grosszügigen Datenweitergabe schon immer in der Schußlinie der Verbraucherschützer. Sogar ein Kino-Film gab es schon über den Gründer von Facebook. Mark Zuckerberg entwickelte Facebook gemeinsam mit den Studenten Eduardo Saverin, Dustin Moskovitz und Chris Hughes
im Jahr 2004 an der Harvard University ursprünglich nur für die dortigen Studenten.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun Klage gegen Facebook vor dem Landgericht Berlin eingereicht, nachdem das Unternehmen nicht auf die Abmahnung des Verbraucherzentrale reagiert hatte. Nach Ansicht der Verbraucherschützer verstoßen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen gegen geltende Verbraucherrechte. Hauptkritikpunkte sind der Adressbuch-Import und die Einladung von Nicht-Mitgliedern.
Vor allem der sogenannte Freundefinder von Facebook wird kritisiert. Der Freundefinder verleitet Facebook-Mitglieder dazu, ihren gesamten Datenbestand wie die E-Mail-Adresse und Namen der Freunde, die keine Mitglieder auf Facebook sind, dorthin zu importieren. Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen.
Darüber hinaus regelt Facebook, dass Drittanbieter, deren Dienste über die Profile der Mitglieder eingebunden sind, auch auf die Daten der Freunde zugreifen können.
In der Kritik stehen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. So muss etwa der Nutzer zuerst Fan der sogenannten "Facebook Site Governance"-Seite werden, um über Änderungen der Bedingungen informiert zu werden.
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