Donnerstag, 14. Oktober 2010

EuGH spricht von marktbeherrschende Telekom

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Beim Breitband und Telefon-Anschluss sind die Wettbewerber in der Vergangenheit auf die Mithilfe der deutschen Telekom angewiesen gewesen. Mitunter ist dieses teilweise auch noch so, aber die Mitkonkurrenten verlegen immer mehr eigene Netzleitungen, um auch von den hohen Kosten bei der Mietleitung herunter zu kommen.

Nun hat der Europäische Gerichtshof in einem langjährigen Rechtsstreit eine eine positive Entscheidung zugunsten der Wettbewerber der deutschen Teleom getroffen. Dabei ging es um die Position der Telekom zu Beginn der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte in den Jahren 1998 bis 2003.
Der Europäische Gerichtshof befand, dass die Telekom in dem entsprechenden Zeitraum eine Marktbeherrschende Position inne hatte und die Wettbewerber dabei benachteiligt wurden. Damit wird auch die verhängte Geldbuße von 12,6 Millionen Euro rechtskräftig, teilt der Bundesverband Breitbandkommunikation mit.

Grund für die Geldbuße war eine durch die EU-Kommission festgestellte missbräuchliche Preis-Kosten-Schere zwischen Endkundenpreisen und Vorleistungsentgelten in den Jahren 1998 bis 2003. Die Deutsche Telekom hat demnach in dieser Zeit von ihren Wettbewerbern zu hohe Entgelte verlangt.

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