Donnerstag, 21. Oktober 2010

Gericht: Unerlaubte WLAN Nutzung ist nicht strafbar

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Wer nun Nachbars offenes WLAN Netz nutzt, um im Internet zu surfen, macht sich laut einer gerichtlichen Feststellung nun nicht strafbar, so entschied das Landgericht Wuppertal in einem Urteil vom 19.10.2010.

Anlass für die Entscheidung war eine Beschwerde der
Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen einen Nicheröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 03.08.2010 Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Amtsgericht die Eröffnung der Hauptverhandlung gegen einen Angeschuldigten beantragt, der in einem offenem WLAN Netz surfte.

Zuvor hatte das Amtsgericht in dem angegriffenen Beschluss eine Strafbarkeit dieses Verhaltens verneint und eine Eröffnung der Hauptverhandlung aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Die 5. große Strafkammer des Landgerichts hat diese rechtliche Bewertung nun bestätigt und die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft als unbegründet verworfen.

Langericht Wuppertal Az.: 25 Qs 177/10

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