Bei den Produkten steht oftmals der ursprüngliche Preis bzw. der Preis, welcher vom Hersteller empfohlen wird. Die Bezeichnung UVP hat sich daher bei dem Verbraucher eingeprägt. Ist der Verkaufspreis dann unter der UVP, wittert der potentielle Käufer ein Schnäppchen. Dieses Lockmittel wird
aber mitunter auch gerne von den Anbietern missbraucht, wie nun die Verbraucherzentrale NRW bei Stichproben herausfand. Dabei war jede zweite überprüfte UVP falsch oder nicht nachvollziehbar. Und | |
So stimmten bei 28 Angeboten die Preisempfehlungen nicht mit den Hersteller-Daten überein. Die Abweichungen lagen zwischen einem und 80 Euro. In der Mehrzahl war dabei die UVP zu hoch, so dass der Nachlass grösser erschien.
Aber es gab aber auch Fälle, wo die UVP zu niedrig ausgepreist war. Allerdings dann nur um kleine Summen zwischen 10 oder 20 Euro. Weitere 14 unverbindlichen Preisempfehlungen fielen aus Altersgründen durch. So wurde ein Motorola Handy im Onlineshop HSE24 vom Hersteller seit über einem Jahr nicht mehr angeboten. Für ein Navigationsgerät beim Versender Baur wurde laut Hersteller nie eine UVP ausgerufen
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