damit bekommen 620.000 Erdgaskunden des Oldenburger Energieversorgers eine einmalige Sonderzahlung. Hintergrund der Rückerstattung ist das BGH-Urteil, nach dem die Klausel für Preisanpassungen, die EWE in Erdgas-Normsonderkundenverträgen seit dem 1. April 2007 verwendete, unwirksam ist.
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Mit dem Vorschlag wurden sowohl die Preiserhöhungen als auch die Preissenkungen im strittigen Zeitraum berücksichtigt. Dr. Scherf habe in seinem Vorschlag zudem berücksichtigt, dass EWE eine für Dezember geplante Preiserhöhung bereits Anfang des Jahres hätte durchführen können.
Damit ergibt sich für den Energieversorger eine Auszahlungssumme von rund 100 Millionen Euro brutto. Die Höhe der Sonderzahlung je Kunde richtet sich nach dem individuellen Erdgasverbrauch im Zeitraum der betroffenen Erhöhungen. Pro Kilowattstunde wird ein Betrag von 0,46 Cent brutto ausgezahlt. Für kleinere Haushalte ergibt sich eine Sonderzahlung zwischen 50 und 100 Euro, für mittlere zwischen 100 und 150 und für größere zwischen 150 und 200 Euro. Je nach individuellem Verbrauch können diese Beträge aber abweichen. Die Zahlung erfolgt in Form einer Gutschrift mit der nächsten Jahresabrechnung.
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