Montag, 30. August 2010

Gericht: GEMA hat kein Anrecht auf Eilbedürftigkeit gegen Youtube http://ping.fm/JvF4g Viele Musikvideos auf Youtube können in Deutschland leider nicht angeschaut werden, weil schon seit längerem ein Streit um Urheberrechtsabgaben zwischen der GEMA und Youtube seit dem letzten Jahr April läuft. Nun ist die GEMA beim Landgericht sogar vorgeprescht und wollte per Eilverfahren über eine gerichtliche Einstweilige Verfügung Unterlassung von Youtube fordern.

Dabei hat das Gericht entschieden, dass die Eiligkeit als Voraussetzung für eine Einstweilige Verfügung nicht gegeben ist. Der Streit liegt ja nun auch schon seit längerem vor. Allerdings hat das Gericht erwähnt, es könnte prinzipiell einen Anspruch auf Unterlassung haben. Dieser Anspruch will nun die GEMA laut eigenen Angaben nunmehr in einem Hauptsacheverfahren geltend zu machen.Seit dem April 2009 verhandelte die GEMA mit Youtube erfolglos über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland. Nach Abbruch der Vertragsverhandlungen im Mai 2010, hat sich die GEMA gemeinsam mit sieben weiteren Musikautorengesellschaften zu einer Allianz zusammengeschlossen.

Im aktuellen Streit geht es um rund 600 Videoas auf Youtube, welche laut der GEMA illegal genutzte Werke sind.

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