Mittwoch, 7. September 2011

Datenschuetzer erheben Vorwuerfe gegen Mobilfunknetzbetreiber --Unzulaessige Speicherung von Bewegungsdaten

Die Mobilfunkanbieter dürfen Daten, welche Sie für Abrechnungszwecke benötigen, laut dem Bundesverfassungsurteil vom März 2010 bis zu 6 Monate lang speichern. Nun haben aber die Datenschützer endeckt, dass auch Daten bis zu 6 Monate lang gespeichert werden, welche nicht für die Abrechnung nötig sind. Darunter befinden sich Daten über den Standort und wann und wer den Mobilfunkkunde angerufen hat.

Als Grundlage für die Behauptungen der Datenschützer vom AK Vorratsdatenspeicherung, dient der "Leitfaden zum Datenzugriff" der Generalstaatsanwaltschaft München vom Juni 2011. Nach Paragraf 97 des Telekommunikationsgesetzes haben Anbieter für die Abrechnung nicht erforderliche Daten unverzüglich zu löschen. Tatsächlich aber ...mehr http://www.telefontarifrechner.de/Datenschuetzer-erheben-Vorwuerfe-gegen-Mobilfunknetzbetreiber---Unzulaessige-Speicherung-von-Bewegungsdaten-news11651.html

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