Mittwoch, 22. September 2010

Urheberrechtsabgaben auf Drucker belasten die Wirtschaft http://ping.fm/bjI75 Das Bundesverfassungsgericht hat nun ein BGH-Urteil vom Dezember 2007 aufgehoben, womit die Druckerhersteller von den Urheberrechtsabgaben befreit waren. Gegenstand des Verfahrens waren Forderungen nach Urheberrechtsabgaben für die Jahre 2001 bis 2007. Für die Wirtschaft ist das Urteil ein unerwarteter Rückschlag. Es geht um 10 bis 300 Euro Abgabe für
jedes Gerät, das in dieser Zeit in Deutschland verkauft wurde, insgesamt um eine Summe von mehr als 900 Millionen Euro.

Der Branchenverband Bitkom hat sich über die Aufhebung des BGH-Urteils enttäuscht gezeigt. Ausschlaggebend waren dabei formale Gründe. Der BGH muss zunächst prüfen, ob der Fall nicht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden muss, bevor er selbst entscheidet.

Die Urheberrechtsabgaben auf Drucker werden von der Verwertungsgesellschaft VG Wort gefordert. Diese erhebt unter anderem auch Abgaben auf Scanner und Kopierer. Damit soll das legale Kopieren von Texten und Bildern abgegolten werden. Seit 2008 gilt dafür ein neues Gesetz. Auf dieser Basis fallen bis zu 12,50 Euro pro Drucker an. Die Hersteller müssen die Abgaben an die Verbraucher weitergeben.

Im Jahr 2007 hatte sich der BGH der Auffassung des Branchenverbandes Bitkom angeschlossen, wonach Drucker alleine nicht geeignet sind, um urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren

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