Donnerstag, 16. Dezember 2010

Verbraucherzentrale zaehlte 80.000 Belaestigungen bei Telefonwerbung

Seit dem August 2009 stellen Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Im Fall der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen kann ein
Bußgeld von bis zu 10.000 Euro auferlegt werden.

Die Telefonwerbung sollte daher eigentlich, wenn es nach den Willen des Gesetzgebers geht, schon längst nicht mehr vorhanden sein. Aber die Realität sieht anders aus. Die Verbraucherzentrale hat mittlerweile 80.000 Beschwerden in den letzten 9 Monaten über unerlaubte Telefonwerbung entgegengenommen.
Auch die Bundesnetzagentur ergreift zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung telefonischer Gewinnversprechen. Oftmals werden dabei Durchsuchungsaktionen der Staatsanwaltschaft unterstützt. Bei der letzten Massnahme in Mannheim ging es um mehr als sieben Mio. Euro an Einnahmen. Dabei hat die Bundesnetzagentur die Möglichkeit entsprechende Rufnummern abzuschalten. Durch die Rufnummernabschaltung wird verhindert, dass diese Rufnummern künftig technisch überhaupt erreichbar sind und missbraucht werden können.

Bei den Werbeanrufen geht es oftmals um Gewinnspiel-Abos, wo die Anrufer dann versuchen im Gespräch persönliche Daten zu erfahren. Dabei wird oftmals der Betrag nicht nur übers Konto, sondern auch per Telefonrechnung eingezogen. Dies ist nur das jüngste Beispiel aus einer Flut von nahezu 80.000 Beschwerden, die die Verbraucherzentralen in den vergangenen neun Monaten bundesweit erfasst haben.

Die Verbraucherzentrale kritisiert die bisherigen, rechtlichen Instrumente als halbherzig, um diesem Treiben ein Ende zu bereiten, teilt der Sprecher, Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, mit. Daher ist eine schärfere gesetzliche Gangart gegen unerlaubte Telefonwerbung dringend nötig.

Diese Ansicht setzt sich auch zunehmend in der Politik stärker durch. So machte sich NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel unmittelbar nach seinem Amtsantritt im September mit einer Initiative im Bundesrat für eine rasche Gesetzesverschärfung stark. Dem Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen haben sich inzwischen auch die Länder Rheinland Pfalz und Berlin angeschlossen. Gemeinsam fordern sie eine nachträgliche Bestätigung des Verbrauchers.

Auch das Bundesverbraucherschutzministerium und die Verbraucherzentralen sprechen sich dafür aus, dass durch unerlaubte Werbeanrufe abgeschlossene Verträge nicht ohne nachträgliche schriftliche Zustimmung der Verbraucher wirksam werden dürfen.

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