Die Handynutzer zahlen im Vergleich zu den Festnetzkunden in Deutschland noch gut das 8 bis 90 fache, je nach Tarif. Dabei fällt aber bei den Nachbarländern innerhalb der EU auf, dass es auch billiger geht. Und in den Ostblockländer gibt es Auslandstarife von Vodafone und Co , davon können wir nur Träumen.
Daher liegt es auf der Hand hier nun mal in Deutschland erheblich nachzubessern. Zumal ja auch die Anzahl an Handys rasant steigt und somit auch die Zahl der Mobilfunkverträge. Die Provider verdienen sich hier in den Zentren von Europa eine goldene Nase, ohne dass der Kunde davon wirklich profitiert.
Die Bundesnetzagentur hat nun neue Entgeltvorschläge für die Anrufzustellung in die Mobilfunknetze der vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber veröffentlicht. Danach variieren dies Tarif je nach Netz von 3,33 Ct/Min bis 3,37 Ct/Min. Das in den Entscheidungsentwürfen vorgeschlagene Entgeltniveau liegt deutlich unter den bisherigen Entgelten von 6,59 Ct/Min. für die beiden D-Netze und 7,14 Ct/Min. für die beiden E-Netze.
Bereits beim letzten Genehmigungsverfahren hat sich der Trend bestätigt, dass die Gesamtverkehrsmengen in den Mobilfunknetzen über die letzten Jahre hinweg ganz erheblich zugenommen haben und auch künftig weiter steigen werden, teilt die Bundesnetzagentur mit. Dieses macht deutlich, dass mobile Sprach- und Datendienste erheblich stärker genutzt werden als bisher.
Die Entgelte können zum ersten Mal nicht sofort verbindlich in Kraft treten, weil zunächst noch ein nationales Konsultationsverfahren zu den Entscheidungsentwürfen durchgeführt werden muss. Anschließend wird die Bundesnetzagentur die Entgeltvorschläge mitsamt den Begründungen der Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU Mitgliedstaaten übermitteln, damit diese dazu Stellung nehmen können.
Da bei dieser Verfahrensweise Fristvorgaben einzuhalten sind und eine endgültige Entscheidung wahrscheinlich erst Mitte bis Ende des ersten Quartals 2011 ergehen kann, sind die vorgeschlagenen Entgelte ab dem 1. Dezember 2010 zunächst vorläufig genehmigt worden. Die endgültigen Entscheidungen werden dann rückwirkend ab dem 1. Dezember 2010 gelten und die vorläufigen Entscheidungen ersetzen.
Anders als in den vorangegangenen Genehmigungsrunden war es jetzt möglich, die Entgelte aller vier Netzbetreiber auf der Basis vorgelegter Kostenunterlagen zu ermitteln. Bereits Ende April waren die Unternehmen in gesonderten Entscheidungen dazu verpflichtet worden, ein von der Bundesnetzagentur festgelegtes Kalkulationsschema zu benutzen.
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