Der Schaltverteiler bei der deutschen Telekom ist die Schaltstelle der Mitkonkurrenten hin zum Kunden. Daher liegt alles in der Hand der Telekom, von der Ausführung des Telefonanschluss, der Abarbeitsgeschwindigkeit des Auftrages bis hin zu Informationen über Anschlussmöglichkeiten von Kunden in der Nähe.
Die Bundesnetzagentur hat nun Deutsche Telekom aufgefordert, in wichtigen Punkten Änderungen an ihrem Standardvertrag für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, der sog. letzten Meile, am Schaltverteiler vorzunehmen.
Als Nachbesserungen werden klare und nachprüfbare Regelungen zu den Voraussetzungen für einen Zugangsanspruch gefordert. Ferner sollen die Informations- und Bereitstellungsfristen gestrafft werden und Vertragsstrafen werden gefordert. Zudem müssen mögliche technische oder sonstige Ablehnungsgründe für die Errichtung von Schaltverteilern genauer definiert werden.
< Die Bundesnetzagentur hat bei der Überprüfung festgestellt, dass es beim Standardvertrag für den Schaltverteilerzugang in zahlreichen wichtigen Punkten einer Überarbeitung bedarf. Nur so trägt er den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes nach Chancengleichheit, Rechtzeitigkeit und Billigkeit hinreichend Rechnung.
Die Telekom hat nun bis Ende Januar 2011 Zeit, den Vertragstext an die Vorgaben der Forderungen der Bundesnetzagentur anzupassen. Den geänderten Vertragstext anschließend noch einmal zur Überprüfung vorgelegt werden. Erforderlichenfalls wird die Bundesnetzagentur den Vertrag in einer zweiten Entscheidung selbst anpassen und dann für eine Mindestlaufzeit verbindlich festlegen.
Einen Schaltverteiler muss die Telekom in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mit der Zugangsmöglichkeit an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen aufwendigen Tiefbauarbeiten.
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